News zur Förderung im Bereich Sanieren ...

...und barrierefrei Umbauen

 

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt die bisherige Förderung 

 

Ab dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förder­kredite und Zuschüsse der „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienz­haus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Bau­begleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss.

 

Haben Sie vor, in ein energie­sparendes Gebäude zu investieren? Eine gute Idee! Damit können Sie Ihre Energie­kosten dauerhaft senken und das Klima schützen.

 

Wichtig für Ihre Pläne: Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW zum 01.07.2021. Sie gilt für alle Wohngebäude, z.B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime.

 

Welche Förderung kommt für Sie in Frage? Sie haben die Wahl

 

Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über die Änderungen und Neu­regelungen zum 01.07.2021 sowie zu den Änderungen, die schon ab dem 01.01.2021 gelten. Damit können Sie auch entscheiden, ob Sie noch rechtzeitig eine Förderung nach der bisherigen Regelung beantragen möchten – oder ob Sie warten, bis die neue Regelung gilt.

Bei Einzelmaßnahmen können Sie alternativ den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wählen. Bei Sanierung zum KfW-Effizienz­haus können Sie als Privat­person alternativ den KfW-Zuschuss (430) wählen.