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Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt die bisherige Förderung
Ab dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förderkredite und Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Baubegleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss.
Haben Sie vor, in ein energiesparendes Gebäude zu investieren? Eine gute Idee! Damit können Sie Ihre Energiekosten dauerhaft senken und das Klima schützen.
Wichtig für Ihre Pläne: Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW zum 01.07.2021. Sie gilt für alle Wohngebäude, z.B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime.
Welche Förderung kommt für Sie in Frage? Sie haben die Wahl
Hiererhalten Sie einen ersten Überblick über die Änderungen und Neuregelungen zum 01.07.2021 sowie zu den Änderungen, die schon ab dem 01.01.2021 gelten. Damit können Sie auch entscheiden, ob Sie noch rechtzeitig eine Förderung nach der bisherigen Regelung beantragen möchten – oder ob Sie warten, bis die neue Regelung gilt.
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Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt die bisherige Förderung
Ab dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förderkredite und Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Baubegleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss.
Haben Sie vor, in ein energiesparendes Gebäude zu investieren? Eine gute Idee! Damit können Sie Ihre Energiekosten dauerhaft senken und das Klima schützen.
Wichtig für Ihre Pläne: Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW zum 01.07.2021. Sie gilt für alle Wohngebäude, z.B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime.
Welche Förderung kommt für Sie in Frage? Sie haben die Wahl
Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über die Änderungen und Neuregelungen zum 01.07.2021 sowie zu den Änderungen, die schon ab dem 01.01.2021 gelten. Damit können Sie auch entscheiden, ob Sie noch rechtzeitig eine Förderung nach der bisherigen Regelung beantragen möchten – oder ob Sie warten, bis die neue Regelung gilt.
Bei Einzelmaßnahmen können Sie alternativ den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wählen. Bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus können Sie als Privatperson alternativ den KfW-Zuschuss (430) wählen.